
DATEXT räumt auf mit Missverständnissen, die sich durch gesetzliche Verpflichtungen ab dem 01.01.2027 ergeben können oder schon ergeben haben.
Auf was musst du dich einstellen, bei welchen Pflichten hast du eventuell noch ein Jahr „Schonfrist“?
Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mindestens 800.000 Euro müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen. Elektronische Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden!
Seit dem 13.09.2022 gilt die Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen. Ab 01.01.2027 kommt die „digitale Personalakte“ zwingend dazu. Was ist hiermit gemeint und wie du das ganz einfach lösen kannst?
Wie organisierst du dich auf einfachste Weise, Arbeitnehmerunterweisungen, Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle für Arbeitsmittel etc. so zu dokumentieren, so dass sie aktuell, auffindbar und für Prüfer nachvollziehbar sind?
Drei Themen, die wir dir in maximal 60 Minuten näherbringen möchten, so dass du sorgenfrei ins Jahr 2027 starten kannst!
Mein Team und ich würden uns über eure Teilnahme sehr freuen.
Dietmar Eickelkamp | Vertriebsleiter DATEXT GmbH