Der bürokratische Aufwand gängelt Handwerksunternehmen in Deutschland zunehmend. In Kombination mit dem aktuellen Fachkräftemangel kann dies zum Problem werden. Entlasten Sie Ihr Büro & schaffen mehr Raum für produktives arbeiten. Digitalisierung mit den DATEXT Produkten kann hier entfesseln, für mehr freie Ressourcen und mehr Produktivität sorgen.

Entlasten Sie Ihr Büro & schaffen mehr Raum für produktives Arbeiten. Digitalisierung mit den DATEXT Produkten kann hier entfesseln, für mehr freie Ressourcen und mehr Produktivität sorgen.
Eine Handwerkersoftware führt Angebot, Auftrag, Zeiterfassung, Rechnung und Wartung in einem System zusammen. Bei DATEXT übernimmt das proLine®, ergänzt um Module für Zeit, Zahlungsverkehr, Einsatzplanung und Dokumentation. Alle Module arbeiten auf demselben Datenbestand, Kundendaten und Aufträge werden also nur einmal erfasst. DATEXT entwickelt seit 1982 für das Baunebengewerbe.
proLine® deckt Kalkulation, Angebot und Auftragsabwicklung ab, die proLine® App 3.0 die Erfassung auf der Baustelle.
E-Rechnungen empfangen muss jeder Betrieb seit dem 1. Januar 2025. Selbst versenden ab dem 1. Januar 2027 bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, sonst ab dem 1. Januar 2028.
Buchungsbelege sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Jahresabschlüsse und Handelsbücher zehn Jahre.
DATEXT betreut rund 5.000 Kunden mit etwa 80 Mitarbeitern an sieben Standorten und ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend, aber auch kostenintensiv. Viele Jungunternehmer greifen deshalb auf die günstigen Standardlösungen zurück, doch das kann ein Fehler sein.
Damit Sie von Anfang an effizient und professionell arbeiten können, bietet DATEXT Ihnen jetzt die einmalige Gelegenheit.
Gültig ab: 1. Januar 2025
Für wen: alle inländischen Unternehmen, keine Umsatzgrenze
Gültig ab: 1. Januar 2027
Betriebe über 800.000 Euro Vorjahresumsatz
Gültig ab: 1. Januar 2028
alle übrigen inländischen B2B-Umsätze
Gültig ab: 14. Juli 2025
alle Buchführungspflichtigen
Gültig ab: 13. September 2022
alle Arbeitgeber
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Kleinunternehmer nach § 19 UStG und alle Rechnungen an Privatkunden.
Zulässig sind Formate nach EN 16931, in Deutschland XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Näheres steht in den Antworten des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung.
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege liegt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz bei acht Jahren, nicht mehr bei zehn (§ 147 Abgabenordnung). Wie E-Rechnungen abzulegen sind, regelt das BMF-Schreiben zur zweiten Änderung der GoBD: aufzubewahren ist der strukturierte Datenteil, nicht allein das PDF. Zur Arbeitszeit hat das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 unter dem Aktenzeichen 1 ABR 22/21 entschieden, dass ein Erfassungssystem einzuführen ist. Die Form ist nicht vorgeschrieben, eine Pflicht zur elektronischen Erfassung besteht 2026 nicht.
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Jedes Modul ersetzt einen konkreten Arbeitsschritt, der heute meist auf Papier oder in einer Tabelle liegt.
| Kalkulation, Angebot, Auftrag, Nachkalkulation | proLine® |
| Regiebericht, Material und Fotos auf der Baustelle | proLine® App |
| Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Mindestlohnwarner | isiZeit® |
| Eingangsrechnungen, Zahlungsverkehr, Übergabe an den Steuerberater | isiCash® |
| Belegablage und Aufbewahrung | DMS |
| Einsatzplanung mehrerer Monteure | proLine® Monteurkalender 2.0 |
| Wartungsverträge und Störungsdienst | proLine® Wartungsmanager 2.0 |
| Kundenhistorie und Kontakte | proLine® InfoCenter |
| Arbeitsschutz und Nachweise für die Berufsgenossenschaft | isiQS® |
| Auswertung nach Auftrag und Mitarbeiter | proLine® Produktivitätsauswertung |
Materialpreise kommen über DATANORM oder Open Master Data aus dem Katalog des Großhändlers, Leistungsverzeichnisse über GAEB aus Ausschreibungen. Der Betrieb entscheidet, ob die Lösung in der myDATEXT® Cloud oder auf dem eigenen Server läuft.
Ab dem 1. Januar 2028, bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr bereits ab dem 1. Januar 2027. Empfangen und archivieren muss jeder Betrieb seit dem 1. Januar 2025.
| Betriebsgröße | Sinnvoller Einstieg |
| 1 bis 3 Personen | proLine® mit isiZeit®, Konditionen für Jungmeister und Existenzgründer |
| 4 bis 15 Personen | zusätzlich MONTEURKAL, WARTUNGSMAN und DMS |
| 16 bis 50 Personen | zusätzlich Produktivitätsauswertung, isiQS® und Rechteverwaltung |
| über 50 Personen | zusätzlich Filialstruktur und Schnittstellen zu Buchhaltung und Lohn |
Der Monatspreis ist selten der größte Posten. Einrichtung, Datenübernahme aus dem Altsystem und Schulung fallen einmalig an und übersteigen im ersten Jahr häufig die laufenden Kosten. Zwischen Vertragsunterschrift und produktivem Betrieb vergehen üblicherweise sechs bis zwölf Wochen, der Aufwand steckt dabei fast vollständig in den Stammdaten.
Vier Punkte gehören vor Vertragsschluss geklärt: welche Daten aus dem Altsystem übernommen werden, wie lange die Mindestlaufzeit ist, welche Exportformate im Fall einer Kündigung bereitstehen und wie der Support erreichbar ist.
Für die Einarbeitung bietet DATEXT Schulungen und Seminare an.
DATEXT entwickelt seit 1976 kaufmännische Software und ist seit 1982 im Baunebengewerbe tätig. Zentrale ist Hagen, dazu kommen Geschäftsstellen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, Heidelberg und München.
Das Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001 durch die ZDH zertifiziert, das eigene Rechenzentrum seit 2024 Teil der Gematik-Zertifizierung als Dienstleister für die Telematikinfrastruktur. Weitere Angaben stehen unter Über DATEXT.
Eine Handwerkersoftware rechnet mit Leistungspositionen, Stücklisten sowie Lohn- und Materialanteilen und vergleicht am Ende die gebuchten Stunden mit der Kalkulation. Ein Rechnungsprogramm kennt nur Positionen mit Betrag.
Ab dem 1. Januar 2028, bei mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr bereits ab dem 1. Januar 2027. Empfangen und archivieren muss jeder Betrieb seit dem 1. Januar 2025.
Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nein. Arbeitgeber müssen seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ein Erfassungssystem einführen, die Form ist nicht vorgeschrieben.
Auf der Baustelle erfasst sie Zeiten, Material und Fotos auch ohne Verbindung und überträgt sie, sobald wieder Netz verfügbar ist.
Für Betriebe des Baunebengewerbes, insbesondere Sanitär, Heizung, Klima, Elektro, sowie Metall und Schlosserei. Wie das im Kundendienst aussieht, zeigt der Beitrag zur digitalen Kundendienstabwicklung.
Stand: September 2026. Fachlich verantwortlich: DATEXT GmbH, Fleyer Str. 46, 58097 Hagen. Angaben zu Fristen und Pflichten ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.