Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Verkaufs- und Lieferbedingungen 

Grundlage für die Abwicklung des Auftrages sind die Geschäftsbedingungen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf die Schriftform.

§2. Vertragsabschluss 

Die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH behält sich die Prüfung der Bestellung vor. Sollten wir innerhalb von 3 Wochen nicht widersprechen, so ist die Bestellung angenommen.

§3. Preise / Zahlungsbedingungen 

Die genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Etwaiger zusätzlicher nicht vorhersehbarer Aufwand, bei der Installation von Software auf Fremd-, bzw. kundeneigene Hardware, den der Verkäufer für die Erfüllung des Kaufvertrages betreibt, wird dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Einplatzsysteme: Kauf: Netto Kasse, ohne Abzug, bei Lieferung Leasing: Monatlich im Voraus an die Leasinggesellschaft

Mehrplatzsysteme / Individualsoftware / Drucksachen: Kauf: 40 % bei Auftragserteilung  60 % netto Kasse, ohne Abzug, bei Lieferung Leasing: Monatlich im Voraus an die Leasinggesellschaft

Der Käufer hat für die ordnungsgemäße Finanzierung (Leasing) des Kaufpreises selber Sorge zu tragen. Bei Nicht-Realisierung durch die Leasing ist der Käufer dennoch verpflichtet das System abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages wird nicht berührt.

Kauf von organisatorischen Hilfsmitteln und Zubehör / technische Dienstleistungen Netto Kasse, ohne Abzug, nach Rechnungserhalt

§4. Liefertermine 

Der Verkäufer ist bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Ein Rücktritt vom Vertrage oder Schadenersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren bzw. Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen und der Bestellung, sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen und beinhalten. Der Käufer hat bei Teillieferungen die Pflicht die erhaltenen Teillieferungen zu bezahlen.

§5. Eigentumsvorbehalt 

Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Kaufgegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Tilgung aller Forderungen durch den Käufer. Der Käufer darf während des Eigentumsvorbehaltes weder die Kaufgegenstände verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers durch Dritte, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gelieferten Waren zurückzuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag. Solange Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, erhält der Verkäufer bei einer Verbindung der Kaufgegenstände mit einer anderen Sache anteilmäßig Eigentum an dem neuen Gegenstand. 

§6. Gewährleistung 

DATEXT Software Die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH gewährleistet, dass die gelieferte DATEXT Software nicht mit Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften behaftet ist. Die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software Käuferanforderungen und -zwecken genügt und mit der Käufersoftware zusammenarbeitet. Der Käufer ist für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. Die Herstellung der DATEXT Software erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Fehler können nach dem Stand der Technik jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Software nicht entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages oder der Bedienungsanleitung gemäß genutzt wird. 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und richtet sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden die entstanden sind aus: 

Unsere Gewährleistung setzt voraus, dass

Die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen keinen Vorort-Kundendienst. Die Vertragsgegenstände sind auf dem preisgünstigsten Transportwege zum zentralen Kundendienst zu versenden. Entsendet die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH auf Anforderung des Kunden einen Kundendiensttechniker zum Kunden, so sind bei Mängeln die Fahrtkosten vom Kunden zu bezahlen. Die Ersatzteile und Arbeitszeit sind nicht frei. Für die Lieferung von Hardware gelten die jeweiligen Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller als vereinbart. Bei Verfügbarkeit kann ein Leihgerät beim Kunden aufgestellt werden. Die Leihgebühr ist vom Kunden zu bezahlen. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Mängel, die bei Gefahrübergang bzw. Lieferung der Kaufgegenstände bestanden hat. Jegliche Änderung an dem Kaufgegenstand durch den Kunden oder Dritte hat zur Folge, dass die Gewährleistung verwirkt. Bei Mängeln die die Datext Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH zu vertreten hat gilt für Nachbesserungen eine angemessene Frist, von mindestens 14 Tagen, als vereinbart. Bei kostenpflichtigen Reparaturen wird dem Kunden zunächst innerhalb von 3 Tagen ein Kostenvoranschlag zugeschickt. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH beginnen mit Gefahrenübergang und verjähren nach zwölf Monaten ab Gefahrenübergang. Sie sind nicht übertragbar. Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch nach 10 Arbeitstagen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Für nicht rechtzeitige angezeigte Mengenfehler oder Mängel entfällt die Gewährleistung. Im Falle der Fehlerhaftigkeit der Software sind die Originaldatenträger, auf denen die Software gespeichert ist, ordnungsgemäß verpackt an die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH zurückzuschicken. Bei begründeter Mangelrüge steht der Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültiger fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung, geltend gemacht werden. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von uns gelieferte DATEXT Software und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder anderen

Rechtsgründen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schadenersatzansprüche aufgrund von Betriebsunterbrechungen, aus entgangenem Gewinn, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden) sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, oder es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, handelt, wobei der Schadensersatzanspruch im letzten Fall der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

§6a. Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche 

Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche gegenüber der Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH ist grundsätzlich der Hauptfirmensitz der Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH. Dies gilt für alle Arten aus der Gewährleistung entstehenden Ansprüche.

§6b. Gewährleistung für Hardware und Handelsprodukte 

Für die im Kaufvertrag aufgeführte Hard- und Softwarekomponenten und Handelsprodukte gelten die Hersteller-Gewährleistungsbedingungen auf Grundlage der entsprechenden Hersteller-AGBs als vereinbart: Bei Hard- und Softwarewarekomponenten, PCs und sonstigen Handelsprodukten erhält der Käufer grundsätzlich die Herstellergewährleistung zu dessen AGBs. Sollten Reparaturen, Instandsetzungen, der Austausch von Komponenten etc. auch im Rahmen dieser Herstellergarantie durch die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH erforderlich sein so sind diese Einsätze kostenpflichtig. Sollten die entsprechenden AGBs nicht vorliegen, so können diese bei der Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH angefordert werden.

§7. Haftungsbeschränkungen 

Bei Fremd-, bzw. kundeneigener Hardware, die dem Verkäufer oder dem Erfüllungsgehilfen zum Zwecke der Installation von Software oder Überprüfung der Funktionen überlassen wird, gehen Schäden nicht zu Lasten des Verkäufers, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der Käufer verpflichtet sich, sofern es sich um eine Softwareinstallation durch den Verkäufer auf Fremd- oder kundeneigener Hard- bzw. Software handelt, diesem eine den Vorgaben des Verkäufers entsprechende, funktionstüchtige Hard- bzw. Software zur Verfügung zustellen. Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden, so begründen sich keinerlei Rücktritts bzw. Schadenersatzansprüche seitens des Käufers. Aus den unter 11 genannten Gründen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Käufers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Wird die vom Verkäufer gelieferte Software vom Käufer oder Dritten installiert, übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewährleistung für die einwandfreie Funktion des Programms. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.

§8. Abtretungsverbot 

Die Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§9. Datenschutz 

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

§10. Nichtigkeitsklausel 

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

§11. DATEXT-Standardanwenderprogramme 

Gegenstand des Vertrages ist eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Software sind ausgeschlossen. Programmpakete und Branchenprogrammpakete werden nach der vom Verkäufer festgelegten Leistungsbeschreibung erstellt. Bei Standardprogrammen gilt die offizielle Bedienungsanleitung auch als Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird dem Anwender (hierin Käufer genannt) ausgehändigt. Bei Fremdsoftware-Produkten z.B. Betriebssystemen, Anwendersoftware greifen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Datext-Beratungsgesellschaft für Daten- und Textverarbeitung mbH übernimmt für die Funktionstüchtigkeit und Kompatibilität keinerlei Gewährleistung. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies gilt ebenso für den Verzicht auf die Schriftform.

§12. Individualanwenderprogramme 

Die Programmfestlegung für Individualprogramme nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz, beruht auf der nach den Angaben des Käufers vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung ist vom Käufer schriftlich zu bestätigen. Anschließende Änderungen oder Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden und durch den Verkäufer bestätigt werden. 

§13. Abnahme und Gewährleistung

Die jeweils fertiggestellte, erweiterte oder geänderte Software wird in der Regel im Rahmen eines Abnahmetestes dem Käufer übergeben, nach welchem dieser die Abnahme bestätigt. Als Bestätigung der ordnungsgemäßen Übergabe gelten der rechtsverbindlich unterzeichnete Lieferschein oder die Abnahmebestätigung. Der Verkäufer leistet kostenlose Nachbesserung für Programmfehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Lieferumfanges auftreten. Die Gewährleistung des Verkäufers entfällt, wenn vom Käufer oder Dritten, Eingriffe in die Software vorgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die Software selbst installiert.

§14. Urheberrecht

Der Verkäufer gewährt dem Käufer für die Dauer der Nutzung  das nicht übertragbare Recht, die Lizenz der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit) (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser Computer ein Mehrbenutzersystem, muss für jeden weiteren Arbeitsplatz eine zusätzliche Nutzungslizenz erworben werden. Der Käufer erhält an der gelieferten Software einschließlich der gelieferten Systemsoftware, ein nicht ausschließendes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software, mitsamt der daraus abgeleiteten Programme, sowie der dazugehörigen Dokumentation, verbleiben im Eigentum des Verkäufers. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen kann der Verkäufer, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Falle der unbefugten Weitergabe von Software an Dritte, das vom Käufer aus der Weitergabe erlangte bzw., die mit dem Verkäufer für die betreffende Software vereinbarte Vergütung, je nachdem welcher Betrag höher ist.

§15. Gerichtstand 

Gerichtstand ist Hagen, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches.

Stand: 01.04.2017. Änderungen vorbehalten. Die aktuell gültige Version kann bei DATEXT angefragt werden.