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Die Gesetzesmonster von 2027Donnerstag, 15. Oktober 2026

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Zu Halloween klopfen die Gesetzesmonster an: E-Rechnung, digitale Personalakte und Dokumentationspflichten. In 60 Minuten räumen wir auf – kostenlos und online.

Halloween im Büro: Welche Gesetzesmonster 2027 anklopfen

Zu Halloween ist Gruseln erlaubt – im Büro aber bitte nicht. Trotzdem sorgen einige gesetzliche Pflichten in Handwerksbetrieben gerade für Gänsehaut. Manche gelten schon seit Jahren, andere kommen zum 1. Januar 2027 dazu.

Oft machen dabei weniger die Pflichten selbst Angst als die Missverständnisse rund um sie. Muss ich sofort umstellen? Habe ich noch ein Jahr Schonfrist? DATEXT räumt damit auf – in einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung von maximal 60 Minuten. Vorab ein Überblick über die drei Themen.

Gesetzesmonster Nr. 1: Die E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD – ein normales PDF zählt nicht dazu.

Liegt dein Umsatz unter der Grenze, hast du ein Jahr Schonfrist: Die Versandpflicht gilt für dich ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen aber alle Betriebe E-Rechnungen schon seit 2025.

Wichtig ist außerdem die Archivierung: E-Rechnungen müssen zehn Jahre revisionssicher und im ursprünglichen Format aufbewahrt werden. Ein Ausdruck oder ein umgewandeltes PDF reicht dafür nicht aus.

Gesetzesmonster Nr. 2: Zeiterfassung und digitale Personalakte

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nicht neu: Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit deiner Mitarbeitenden erfassen.

Zum 1. Januar 2027 kommt die sogenannte „digitale Personalakte“ dazu. Gemeint ist im Kern: Lohn- und Entgeltunterlagen müssen elektronisch geführt werden, damit sie bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung digital vorgelegt werden können. Bisherige Ausnahmen für Papierakten fallen weg.

Welche Unterlagen genau betroffen sind und wie du das ganz einfach löst, klären wir in der Veranstaltung.

Gesetzesmonster Nr. 3: Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Prüfprotokolle

Auch Arbeitnehmerunterweisungen, Betriebsanweisungen und Prüfprotokolle für Arbeitsmittel müssen dokumentiert werden. In vielen Betrieben liegen sie verteilt in Ordnern, Schubladen und E-Mail-Postfächern – bis ein Prüfer danach fragt.

Entscheidend ist, dass die Unterlagen aktuell, auffindbar und für Prüfer nachvollziehbar sind. Wie das mit wenig Aufwand gelingt, zeigen wir dir ebenfalls.

In 60 Minuten sorgenfrei ins Jahr 2027

Drei Themen, maximal 60 Minuten: In unserer kostenlosen Online-Infoveranstaltung erfährst du, auf welche Pflichten du dich ab 2027 einstellen musst und wo du eventuell noch ein Jahr Schonfrist hast. So startest du ohne Gänsehaut ins neue Jahr.

Jetzt gratis Online-Infoveranstaltung buchen!

Wir würden uns über eure Teilnahme sehr freuen.

Schon bei der Theoriestunde dabei gewesen? Jetzt folgt die Praxis

Du hast den Theorieteil bereits besucht? Dann zeigen wir dir in der anschließenden Praxisstunde, wie du die Pflichten umsetzt – und wie daraus eine echte Entlastung für dein Büroteam wird. Denn für alles gibt es eine Lösung.

Umsetzung der E-Rechnung: E-Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung im B2B-Bereich ausstellen. Wie setzt DATEXT das um?

Einführung der „digitalen Personalakte“: Was ist mit der Pflicht ab dem 1. Januar 2027 gemeint, und wie löst du sie bequem mit DATEXT?

Lerne deinen „digitalen Sicherheitsbeauftragten“ kennen: So dokumentierst du Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Prüfprotokolle für Arbeitsmittel, dass sie aktuell, auffindbar und für Prüfer nachvollziehbar sind.

Nimm dir maximal 75 Minuten Zeit und lass dir die neuen „digitalen Helfer“ von DATEXT vorstellen.

Jetzt gratis Online-Praxisstunde buchen!

Wir würden uns über eure Teilnahme sehr freuen.

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